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Erbe und Erbschaft

Erbe und Erbschaft: Orientierung & rechtliche Schritte im Kreis Ludwigsburg

Nach einem Abschied bleiben oft nicht nur emotionale Lücken, sondern auch viele organisatorische Fragen offen. Was geschieht mit dem Vermögen, dem Hausrat oder eventuellen Verbindlichkeiten des Verstorbenen? Und wer kommt eigentlich für die Bestattungskosten auf?

Als Ihr erfahrener Bestatter für Nachlassfragen in Asperg, Möglingen und Schwieberdingen möchten wir Ihnen in dieser schweren Zeit die nötige Orientierung geben. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte, um das Thema Nachlass in der Region Ludwigsburg ohne Zeitdruck und rechtssicher zu ordnen.

Erstberatung anfordern
Eine Frau ordnet Dokumente zum Erbe und Nachlass mit der Aufschrift Letzter Wille auf einem Holztisch vor einem Fenster im Raum Ludwigsburg.
Bestatter Michael Großhaupt im grauen KUHN-Bestattungen-Hemd telefoniert und macht sich Notizen

Wer trägt die Bestattungskosten? Das sagt das Gesetz

Eine der häufigsten Fragen in unseren Beratungsgesprächen in unseren Filialen lautet: „Wer muss die Beerdigung bezahlen?“

Hier unterscheidet der Gesetzgeber streng zwischen der Totenfürsorge (wer organisiert die Bestattung?) und der Kostentragungspflicht (wer bezahlt sie?).

  • Die Erben zahlen (§ 1968 BGB): Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass der Erbe (bzw. die Erbengemeinschaft) die Kosten der Bestattung aus dem Nachlass tragen muss.
  • Was, wenn das Erbe ausgeschlagen wird? Gibt es keine Erben oder wird das Erbe wegen Überschuldung ausgeschlagen, geht die Kostenzahlungspflicht auf die sogenannten Unterhaltspflichtigen (Ehepartner, Kinder, Eltern) über – unabhängig davon, ob diese das Erbe antreten oder nicht.
  • Tipp: Wenn Sie als Angehöriger bei uns den Bestattungsvertrag unterschreiben, sind Sie zunächst unser Auftraggeber. Sie haben jedoch das Recht, sich diese Kosten im Nachgang von den tatsächlichen Erben (falls Sie nicht selbst Alleinerbe sind) erstatten zu lassen.
Holzsarg mit weißem Blumenarrangement aus Orchideen und grünen Palmblättern, dekoriert für eine Trauerfeier bei Kuhn Bestattungen in Asperg. Würdevoller Abschied mit persönlicher Betreuung.

So funktioniert die gesetzliche Erbfolge

Liegt kein Testament vor, greift in Deutschland automatisch die gesetzliche Erbfolge. Der Gesetzgeber ordnet die Verwandten dabei in verschiedene „Ordnungen“ ein:

  • 1. Ordnung (Direkte Nachkommen): Kinder, Enkel und Urenkel.
  • 2. Ordnung (Elternlinie): Eltern des Verstorbenen. Ist ein Elternteil verstorben, rücken dessen Abkömmlinge nach – das sind die Geschwister (oder Nichten/Neffen) des Verstorbenen.
  • 3. Ordnung (Großelternlinie): Großeltern sowie Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins.

Wichtig: Solange es Erben einer höheren Ordnung gibt (z. B. Kinder), erben entferntere Verwandte (wie Geschwister) nichts. Ehepartner haben ein gesondertes Erbrecht und erhalten ihren Anteil vorab. Zudem sichert der Pflichtteil den engsten Angehörigen (Kindern, Ehepartnern) eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Erbe zu, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.

Michael Groshaupt von Kuhn Bestattungen in Asperg hält eine schwarze Mappe für eine Trauerrede bei einer Bestattung im Freien.

Vorsicht Schulden: Das Erbe beim Nachlassgericht Ludwigsburg ausschlagen

Zum Nachlass gehören nicht nur finanzielle Werte, sondern auch mögliche Schulden. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Sie das Erbe ausschlagen. Wenn Sie einen Erbschein benötigen oder das Erbe ausschlagen wollen, ist das Nachlassgericht (Amtsgericht Ludwigsburg) für die Region Asperg, Möglingen und Schwieberdingen zuständig.

Hierbei gibt es drei entscheidende rechtliche Stolperfallen:

1. Die strenge 6-Wochen-Frist:

Sie haben ab dem Tag, an dem Sie von Ihrer Erbberechtigung erfahren, nur sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, gilt das Erbe automatisch als angenommen – mitsamt allen Schulden!

2. Achtung vor „schlüssigem Handeln“:

Wenn Sie anfangen, die Wohnung des Verstorbenen aufzulösen, Möbel zu verkaufen oder sich Erinnerungsstücke wie Fotoalben anzueignen, kann der Gesetzgeber dies als Annahme des Erbes werten. Wenn Sie ausschlagen möchten, dürfen Sie absolut nichts aus dem Nachlass an sich nehmen.

3. Die Kettenreaktion (Kinder rücken nach):

Die Ausschlagung muss zwingend persönlich beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) oder einem Notar zur Niederschrift erklärt werden. Ein einfacher Brief reicht nicht!

Wichtig: Schlagen Sie als Elternteil das Erbe aus, rückt automatisch Ihr eigenes Kind als nächster Erbe nach. Sie müssen das Erbe dann in der Regel auch zeitgleich für Ihre minderjährigen Kinder ausschlagen (oftmals ist hierfür die Genehmigung des Familiengerichts nötig).

Ein Beratungsgespräch bei Kuhn Bestattungen im Kreis Ludwigsburg mit einer geöffneten Dokumentenmappe zur Kostentransparenz und einer weißen Rose.

Transparenz & Sicherheit: Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Um sich als rechtmäßiger Erbe auszuweisen, werden offizielle Dokumente benötigt. Wir empfehlen Ihnen, folgende Unterlagen bereitzuhalten:

Die Sterbeurkunde: Das grundlegende Dokument für jeden bürokratischen Schritt.

Das Testament: Falls vorhanden, muss es beim Nachlassgericht im Original abgegeben werden.

Der Erbschein: Diesen beantragen Sie beim Nachlassgericht. Er weist Sie bei Banken und Grundbuchämtern offiziell als Erben aus.

Sie haben noch keine Sterbeurkunde vorliegen? In der ersten Zeit nach einem Verlust kann die Bürokratie erdrückend wirken. Als Ihr Bestattungsinstitut in der Nähe von Ludwigsburg nehmen wir Ihnen diese Last ab und unterstützen Sie bei der Beantragung aller notwendigen ersten Dokumente.

Formalitäten abgeben
Zwei Hände liegen tröstend auf einem grünen Vorsorgeordner von Kuhn Bestattungen im Landkreis Ludwigsburg, daneben ein Treuhandvertrag und im Hintergrund ein Jubiläums-Zertifikat.

Vorsorge ist die beste Entlastung

Niemand setzt sich gerne mit dem eigenen Abschied oder dem komplexen Thema Erbe auseinander. Doch eine frühzeitige Regelung erspart den Hinterbliebenen im Ernstfall nicht nur familiäre Konflikte, sondern vor allem große bürokratische und finanzielle Sorgen.

Kuhn Bestattungen – 40 Jahre Vertrauen, das bleibt.

Haben Sie gerade einen akuten Trauerfall in der Familie oder möchten Sie bereits heute für die Zukunft vorsorgen? Wir wissen, dass rechtliche Formalitäten und die Organisation einer Bestattung in diesen Momenten überwältigend wirken können. Legen Sie die Organisation vertrauensvoll in unsere Hände.

Als Ihr erfahrener Bestatter für Asperg, Schwieberdingen, Möglingen und Ludwigsburg beraten wir Sie im 40. Jahr unseres Bestehens empathisch, transparent und ohne jeden Zeitdruck:

  • Im akuten Trauerfall: Wir halten Ihnen bei allen Formalitäten den Rücken frei, koordinieren die Termine mit Ämtern und Friedhöfen und sorgen dafür, dass Sie Zeit für Ihre Trauer haben.
  • Für Ihre eigene Bestattungsvorsorge: In einem ruhigen Gespräch in unseren Räumlichkeiten zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Wünsche finanziell absichern – beispielsweise über eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto. So stellen Sie sicher, dass Ihre Bestattungskosten gedeckt sind und Ihre Erben später vollständig entlastet werden.
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Häufig gestellte Fragen

FAQ zum Thema Erbe & Erbschaft

1. Welches Gericht ist für mein Erbe im Kreis Ludwigsburg zuständig?

Für alle Nachlassangelegenheiten (wie die Beantragung eines Erbscheins oder eine Erbausschlagung) für die Orte Asperg, Möglingen und Schwieberdingen ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht Ludwigsburg (Schlosserstraße 3, 71634 Ludwigsburg) die zuständige zentrale Anlaufstelle.

2. Wer muss die Bestattung bezahlen, wenn alle Erben das Erbe ausschlagen?

Wenn alle Erben das Erbe wegen Überschuldung ausschlagen, entfällt die erbrechtliche Pflicht. Es greift jedoch die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht des Landes Baden-Württemberg. Das bedeutet: Die nächsten Angehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern) müssen die Bestattung in Auftrag geben und die Kosten tragen.

3. Kann ich die Bestattungskosten vom Konto des Verstorbenen bezahlen, auch wenn ich noch keinen Erbschein habe?

Ja. Gegen Vorlage der Sterbeurkunde und der Originalrechnung von Kuhn Bestattungen erlauben die meisten Banken im Kreis Ludwigsburg die Überweisung der Bestattungskosten direkt vom Konto des Verstorbenen – auch ohne dass bereits ein Erbschein vorliegt.

4. Was passiert, wenn ich die 6-wöchige Frist zur Erbausschlagung verpasse?

Wenn Sie die Frist von sechs Wochen verstreichen lassen, gilt das Erbe rechtlich als automatisch angenommen. Das bedeutet, dass Sie ab diesem Moment mit Ihrem Privatvermögen für alle Schulden und Verbindlichkeiten des Verstorbenen haften. Sollten Sie erst nach Ablauf der Frist von erheblichen, versteckten Schulden erfahren, gibt es unter sehr strengen Voraussetzungen die Möglichkeit, die „Annahme des Erbes anzufechten“. Dies ist jedoch rechtlich kompliziert und erfordert zwingend die Hilfe eines Fachanwalts für Erbrecht.

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