
Behördengänge und Formalitäten im Todesfall
Seit über 39 Jahren begleiten wir von Kuhn Bestattungen Familien im Trauerfall – persönlich, fürsorglich und mit Erfahrung. Nach dem Verlust eines geliebten Menschen verlangen Ämter und Versicherungen sofortiges Handeln. In dieser Zeit der tiefen Trauer stehen wir Ihnen bei und erledigen alle bürokratischen Pflichten zuverlässig und fachgerecht für Sie.

Wir übernehmen bürokratische Pflichten im Trauerfall für Angehörige
Ein Todesfall bringt nicht nur emotionale Trauer, sondern leider auch eine immense administrative Last mit sich. Innerhalb weniger Tage müssen Fristen eingehalten, Dokumente eingereicht und Verträge gekündigt werden. Als Ihr erfahrener Bestatter in Bietigheim-Bissingen, Asperg, Tamm und der gesamten Region Ludwigsburg wissen wir genau, worauf es jetzt ankommt. Wir übernehmen die Kommunikation mit allen Institutionen, damit Sie sich ganz auf Ihren Abschied und Ihre Familie konzentrieren können.
So unterstützen wir Sie bei allen Formalitäten und halten Ihnen den Rücken frei
Behördengänge & Beurkundung beim Standesamt
Die wichtigste formelle Handlung nach einem Todesfall ist die offizielle Anzeige beim Standesamt des Sterbeortes, um die Sterbeurkunden ausstellen zu lassen. Diesen Weg nehmen wir Ihnen komplett ab. Wir prüfen Ihre Dokumente auf Vollständigkeit, reichen sie fristgerecht beim zuständigen Amt ein und händigen Ihnen die fertigen Urkunden aus. Sollten wichtige Dokumente wie Geburts- oder Heiratsurkunden nicht auffindbar sein, helfen wir Ihnen umfassend bei der offiziellen Wiederbeschaffung bei den jeweiligen Archiven.
Unterstützung bei der Meldung an Krankenkassen & Rentenversicherungen
Die lückenlose Meldung an die Sozialversicherungsträger ist an strenge Termine gebunden. Wir stehen Ihnen hierbei verlässlich zur Seite: Wir unterstützen Sie bei der Information der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung des Verstorbenen und helfen Ihnen bei den notwendigen Schritten zur Rentenabmeldung.
Wichtig für Ehepartner: Wir helfen Ihnen dabei, den Antrag auf die sogenannte „Vorschusszahlung“ (das Sterbevierteljahr) auf den Weg zu bringen, damit der überlebende Partner die Rente des Verstorbenen für drei Monate in voller Höhe weitergezahlt bekommt.
Unterstützung bei Kündigungen von Versicherungen & Verträgen
Ob Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen, Mietverträge, Abonnements oder Mitgliedschaften – nach einem Todesfall müssen viele Stellen informiert werden. Damit Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen oder Fristen verstreichen, geben wir Ihnen klare Hilfestellungen und Checklisten an die Hand. Wir unterstützen Sie, damit Sie sich aufs Trauern konzentrieren können.
Vorsorge-Tipp: Den digitalen Nachlass rechtzeitig regeln
In der heutigen Zeit hinterlassen Menschen immer häufiger Spuren im Internet (Social Media, Online-Shops, Streaming-Abos). Die nachträgliche Löschung durch Angehörige ist oft kompliziert. Daher unterstützen wir Sie dabei, dieses Thema am besten schon vorab im Rahmen einer Bestattungsvorsorge rechtssicher festzulegen. Sollte kein Vorsorgevertrag vorliegen, stehen wir Ihnen im Trauerfall beratend zur Seite und zeigen Ihnen, wie Sie als Angehörige die digitalen Konten auffinden und verwalten können.



Checkliste – Diese Dokumente benötigen wir von Ihnen
Um für Sie beim Standesamt aktiv werden zu können, benötigen wir im Original die folgenden Dokumente des Verstorbenen. Legen Sie diese am besten zu unserem ersten Gespräch bereit. Damit es einfacher für Sie ist, haben wir eine Checkliste für den Trauerfall erstellt für Sie zum Download.
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Bei Ledigen: Die Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten: Die Heiratsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch
- Bei Geschiedenen: Die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
- Bei Verwitweten: Die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunden des Ehepartners
- (Falls vorhanden: Rentenversicherungsnummer, Krankenkassenkarte sowie Versicherungspolicen)
Häufige Fragen zu behördlichen Formalitäten
Wenn ein Mensch stirbt, bricht für die Angehörigen eine Welt zusammen – gleichzeitig fordert der Gesetzgeber kühles Handeln. Aus Erfahrung wissen wir von Kuhn Bestattungen, dass in dieser Situation viele Unsicherheiten bezüglich Fristen, Zuständigkeiten und Dokumenten aufkommen. Um Ihnen in dieser ersten Phase der Orientierungslosigkeit schnell und unkompliziert Klarheit zu verschaffen, haben wir die brennendsten Fragen rund um Ämter und Bürokratie für Sie zusammengefasst.
Wie lange dauert es, bis die Sterbeurkunden fertig sind?
Wie lange dauert es, bis die Sterbeurkunden fertig sind?
Gesetzlich muss ein Todesfall spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Wie lange die Ausstellung der finalen Sterbeurkunden dauert, hängt stark von der Auslastung des jeweiligen Amtes ab. Da wir die notwendigen Dokumente für Sie persönlich einreichen, Unstimmigkeiten direkt vor Ort klären und die Urkunden auch wieder abholen, verkürzen wir diesen Prozess auf das absolute Minimum. In der Regel liegen uns die Dokumente nach wenigen Werktagen vor, sodass wir zügig mit den weiteren Schritten für die Bestattung fortfahren können.
Muss ich alle Verträge des Verstorbenen selbst kündigen?
Muss ich alle Verträge des Verstorbenen selbst kündigen?
Ja, die rechtliche Pflicht und das Recht zur Kündigung oder Übernahme von Verträgen (wie Mietverträgen, Mobilfunkverträgen, Abonnements oder Versicherungen) gehen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die gesetzlichen Erben über. Viele Verträge enden zwar durch ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall, müssen aber dennoch schriftlich und unter Vorlage einer Sterbeurkunde beendet werden. Wir lassen Sie mit dieser zeitaufwendigen Aufgabe nicht allein: Wir unterstützen Sie aktiv mit strukturierter Beratung, erprobten Checklisten und Mustervorlagen, damit Sie den Überblick behalten und laufende Kosten schnellstmöglich gestoppt werden.
Helfen Sie mir bei der Beantragung der Witwen-/Witwerrente?
Helfen Sie mir bei der Beantragung der Witwen-/Witwerrente?
Die Beantragung der regulären, dauerhaften Witwen- oder Witwerrente ist ein komplexer Prozess, der formell über einen Rentenberater oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden muss. Hierbei stehen wir Ihnen beratend zur Seite und nennen Ihnen die exakten Ansprechpartner in der Region Ludwigsburg. Was wir jedoch direkt aktiv für Sie in die Wege leiten, ist die Unterstützung beim Antrag auf das sogenannte „Sterbevierteljahr“ (die Renten-Vorschusszahlung). Dadurch wird sichergestellt, dass der überlebende Ehepartner die Rente des Verstorbenen für die ersten drei Monate nach dem Todesfall in voller Höhe (100 %) weitergezahlt bekommt, um die erste Zeit finanziell abzusichern.
Kontakt & Anfahrt unserer Filialen
Wir sind im gesamten Kreis Ludwigsburg jederzeit für Sie da. So erreichen Sie uns persönlich in unseren Filialen in Asperg und Möglingen.

Kuhn Bestattungen Asperg
Eglosheimer Str. 29,
71679 Asperg
Tel: 07141 63076
E-Mail: info@kuhn-bestattungen.de
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Kuhn Bestattungen Möglingen
Ludwigsburger Str. 85/6,
71696 Möglingen
Tel: 07141 63076
E-Mail: info@kuhn-bestattungen.de

Kuhn Bestattungen Schwieberdingen
Stuttgarter Str. 49,
71701 Schwieberdingen
Tel: 07150 9218924
E-Mail: info@kuhn-bestattungen.de