
Erbe und Erbschaft: Orientierung & rechtliche Schritte im Kreis Ludwigsburg
Nach einem Abschied bleiben oft nicht nur emotionale Lücken, sondern auch viele organisatorische Fragen offen. Was geschieht mit dem Vermögen, dem Hausrat oder eventuellen Verbindlichkeiten des Verstorbenen? Und wer kommt eigentlich für die Bestattungskosten auf?
Als Ihr erfahrener Bestatter für Nachlassfragen in Asperg, Möglingen und Schwieberdingen möchten wir Ihnen in dieser schweren Zeit die nötige Orientierung geben. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte, um das Thema Nachlass in der Region Ludwigsburg ohne Zeitdruck und rechtssicher zu ordnen.

Schön, dass Sie da sind, und vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wir wissen, wie überwältigend die vielen Fragen in dieser Zeit sein können. Dieser Ratgeber soll Ihnen vor allem erst einmal den Rücken stärken und einen verständlichen Überblick verschaffen. Da jeder Nachlass ganz eigene Feinheiten hat, verstehen Sie diese Zeilen bitte als Orientierungshilfe und nicht als rechtlich bindende Beratung. Dafür ist Ihre Anwältin, Ihr Anwalt oder ein Notar die richtige Anlaufstelle. Für alle praktischen Schritte, den Papierkram und einfach ein offenes Ohr sind wir von Kuhn Bestattungen jederzeit von Herzen gerne für Sie da.

Wer trägt die Bestattungskosten? Das sagt das Gesetz
Eine der häufigsten Fragen in unseren Beratungsgesprächen in unseren Filialen lautet: „Wer muss die Beerdigung bezahlen?“
Hier unterscheidet der Gesetzgeber streng zwischen der Totenfürsorge (wer organisiert die Bestattung?) und der Kostentragungspflicht (wer bezahlt sie?).
- Die Erben zahlen (§ 1968 BGB): Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass der Erbe (bzw. die Erbengemeinschaft) die Kosten der Bestattung aus dem Nachlass tragen muss. Zur Bestattung verpflichtet ist jedoch der bestattungspflichtige Angehörige. Diesem steht anschließend ein Ersatzanspruch gegenüber den Erben zu, sofern die Erben bekannt sind oder durch einen Nachlasspfleger vertreten werden.
- Was, wenn das Erbe ausgeschlagen wird? Wird das Erbe (beispielsweise wegen Überschuldung) von allen Erben ausgeschlagen, entfällt zwar die erbrechtliche Pflicht zur Übernahme der Beerdigungskosten. Es greift jedoch die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht nach dem Bestattungsgesetz Baden-Württemberg. Die nächsten Angehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern) bleiben somit unabhängig von der Erbausschlagung verpflichtet, die Bestattung in Auftrag zu geben und die Kosten zu tragen. Reichen die eigenen finanziellen Mittel der Angehörigen dafür nicht aus, kann beim zuständigen Sozialamt die Übernahme der Bestattungskosten beantragt werden (§ 74 SGB XII).
- Die maximale Entlastung durch ein Treuhandkonto: Hat der Verstorbene bereits zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge inklusive Treuhandkonto abgeschlossen, ist die Familie finanziell komplett befreit. Das Geld ist zweckgebunden für die Beerdigung reserviert und wird direkt an uns ausgezahlt, ganz ohne bürokratischen Verzug.

So funktioniert die gesetzliche Erbfolge
Liegt kein Testament vor, greift in Deutschland automatisch die gesetzliche Erbfolge. Der Gesetzgeber ordnet die Verwandten dabei in verschiedene „Ordnungen“ ein:
- 1. Ordnung (Direkte Nachkommen): Kinder, Enkel und Urenkel.
- 2. Ordnung (Elternlinie): Ist ein Elternteil verstorben, rücken dessen Abkömmlinge nach, also die Geschwister (oder Nichten und Neffen) des Verstorbenen.
- 3. Ordnung (Großelternlinie): Großeltern sowie Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins.
Wie viel erbt der Ehepartner?
Der überlebende Ehepartner bildet mit den weiteren gesetzlichen Erben eine Erbengemeinschaft. Sein konkreter Erbanteil ist dabei vom Güterstand der Ehe sowie von den vorhandenen Verwandten abhängig. Im gesetzlichen Standardfall der Zugewinngemeinschaft ohne Ehevertrag erhält der Ehepartner neben Kindern der 1. Ordnung gesetzlich ein Viertel des Nachlasses plus ein weiteres Viertel als pauschalen erbrechtlichen Zugewinnausgleich, was insgesamt der Hälfte (50 %) des Vermögens entspricht. Die andere Hälfte teilen sich die Kinder zu gleichen Teilen. Bei einer vertraglich vereinbarten Gütertrennung oder Gütergemeinschaft gelten hingegen abweichende Quoten.
Zudem sichert der Pflichtteil bestimmten engsten Angehörigen eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Erbe zu, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Dies betrifft in der Regel Ehepartner und Kinder, kann aber auch Eltern (sofern keine Abkömmlinge vorhanden sind) oder Enkelkinder (wenn das eigene Elternteil bereits vorverstorben ist) einschließen.

Vorsicht Schulden: Das Erbe beim Nachlassgericht Ludwigsburg ausschlagen
Zum Nachlass gehören nicht nur finanzielle Werte, sondern auch mögliche Schulden. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Sie das Erbe ausschlagen. Wenn Sie einen Erbschein benötigen oder das Erbe ausschlagen wollen, ist das Nachlassgericht (Amtsgericht Ludwigsburg) für die Region Asperg, Möglingen und Schwieberdingen zuständig.
Hierbei gibt es drei entscheidende rechtliche Stolperfallen:
1. Die strenge Frist zur Ausschlagung:
Sie haben ab dem Tag, an dem Sie von Ihrer Erbberechtigung (Anfall und Grund der Berufung) erfahren, grundsätzlich nur sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen. (Ausnahme: Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten, beträgt die Frist sechs Monate).
2. Achtung vor „schlüssigem Handeln“:
Wenn Sie anfangen, die Wohnung des Verstorbenen aufzulösen, Möbel zu verkaufen oder sich Erinnerungsstücke wie Fotoalben anzueignen, kann der Gesetzgeber dies als Annahme des Erbes werten. Wenn Sie ausschlagen möchten, dürfen Sie am besten keine Veränderungen am Nachlass vornehmen.
3. Form & Zuständigkeit: Wo schlage ich das Erbe aus?
Die Ausschlagung muss persönlich beim Gericht oder Notar zur Niederschrift erklärt werden (ein Brief reicht nicht).
Bei der Erklärung über einen öffentlichen Notar fällt zusätzlich Mehrwertsteuer an.
Laut Gesetz (§ 344 Abs. 7 FamFG) gibt es zwei zuständige Gerichte für eine Erbausschlagung:
- Das Nachlassgericht: Das Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen (z. B. das Amtsgericht Ludwigsburg).
- Das Wohnsitzgericht: Das Gericht am aktuellen Wohnsitz des Erben!
Gut zu wissen für Angehörige außerhalb der Region: Wohnen Sie als Erbe nicht direkt im Kreis Ludwigsburg, sondern sind beispielsweise in Leonberg, Ditzingen oder Stuttgart gemeldet? Dann müssen Sie für die Erbausschlagung nicht extra nach Ludwigsburg fahren. Sie können die Ausschlagung ganz einfach und unkompliziert beim Amtsgericht an Ihrem eigenen Wohnort (Ihrem Wohnsitzgericht, wie z. B. dem Amtsgericht Leonberg) oder bei jedem deutschen Notar erklären.
Die Kettenreaktion nicht vergessen: Schlagen Sie als Elternteil das Erbe aus, rückt automatisch Ihr eigenes Kind als nächster Erbe nach. Sie müssen das Erbe dann in der Regel auch zeitgleich für Ihre minderjährigen Kinder ausschlagen (oftmals ist hierfür die Genehmigung des Familiengerichts nötig).

Transparenz & Sicherheit: Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
Um sich als rechtmäßiger Erbe auszuweisen, werden offizielle Dokumente benötigt. Wir empfehlen Ihnen, folgende Unterlagen bereitzuhalten:
• Die Sterbeurkunde: Das grundlegende Dokument für jeden bürokratischen Schritt.
• Das Testament: Falls vorhanden, muss es beim Nachlassgericht im Original abgegeben werden.
• Der Erbnachweis (Erbschein vs. Notarielles Testament): Ein beim Nachlassgericht beantragter Erbschein wird grundsätzlich nur benötigt, wenn die Erbfolge durch gesetzliche Erbfolge oder ein privatschriftliches Testament nachgewiesen werden muss. Liegt hingegen eine notariell beurkundete Verfügung von Todes wegen vor, können Sie sich im Rechtsverkehr meist durch eine beglaubigte Abschrift der Eröffnungsniederschrift nebst dem Testament legitimieren. Diese Unterlagen erhalten Sie nach der Testamentseröffnung automatisch.
Sie haben noch keine Sterbeurkunde vorliegen? In der ersten Zeit nach einem Verlust kann die Bürokratie erdrückend wirken. Als Ihr Bestattungsinstitut in der Nähe von Ludwigsburg nehmen wir Ihnen diese Last ab und unterstützen Sie bei der Beantragung aller notwendigen ersten Dokumente.

Vorsorge ist die beste Entlastung
Niemand setzt sich gerne mit dem eigenen Abschied oder dem komplexen Thema Erbe auseinander. Doch eine frühzeitige Regelung erspart den Hinterbliebenen im Ernstfall nicht nur familiäre Konflikte, sondern vor allem große bürokratische und finanzielle Sorgen.
Kuhn Bestattungen – 40 Jahre Vertrauen, das bleibt.
Haben Sie gerade einen akuten Trauerfall in der Familie oder möchten Sie bereits heute für die Zukunft vorsorgen? Wir wissen, dass rechtliche Formalitäten und die Organisation einer Bestattung in diesen Momenten überwältigend wirken können. Legen Sie die Organisation vertrauensvoll in unsere Hände.
Als Ihr erfahrener Bestatter für Asperg, Schwieberdingen, Möglingen und Ludwigsburg beraten wir Sie im 40. Jahr unseres Bestehens empathisch, transparent und ohne jeden Zeitdruck:
- Im akuten Trauerfall: Wir halten Ihnen bei allen Formalitäten den Rücken frei, koordinieren die Termine mit Ämtern und Friedhöfen und sorgen dafür, dass Sie Zeit für Ihre Trauer haben.
- Für Ihre eigene Bestattungsvorsorge: In einem ruhigen Gespräch in unseren Räumlichkeiten zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Wünsche finanziell absichern, beispielsweise über eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto. So stellen Sie sicher, dass Ihre Bestattungskosten gedeckt sind und Ihre Erben später vollständig entlastet werden.
FAQ zum Thema Erbe & Erbschaft
1. Welches Gericht ist für mein Erbe im Kreis Ludwigsburg zuständig?
1. Welches Gericht ist für mein Erbe im Kreis Ludwigsburg zuständig?
Für alle Nachlassangelegenheiten (wie die Beantragung eines Erbscheins oder eine Erbausschlagung) für die Orte Asperg, Möglingen und Schwieberdingen ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht Ludwigsburg (Schlosserstraße 3, 71634 Ludwigsburg) die zuständige zentrale Anlaufstelle.
Wichtige Ausnahme bei der Erbausschlagung: Möchten Sie ein Erbe ausschlagen, können Sie dies wahlweise beim Nachlassgericht in Ludwigsburg oder beim Amtsgericht an Ihrem eigenen Wohnort (Ihrem Wohnsitzgericht, z. B. dem Amtsgericht Leonberg, wenn Sie dort wohnen) tun. Auch jeder Notar kann die Ausschlagung beurkunden.
2. Wer muss die Bestattung bezahlen, wenn alle Erben das Erbe ausschlagen?
2. Wer muss die Bestattung bezahlen, wenn alle Erben das Erbe ausschlagen?
Wenn alle Erben das Erbe wegen Überschuldung ausschlagen, entfällt zwar die erbrechtliche Pflicht. Es greift jedoch die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht des Landes Baden-Württemberg. Das bedeutet: Die nächsten Angehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern) müssen die Bestattung in Auftrag geben und die Kosten tragen. Sollten die Angehörigen die Kosten aus eigenen finanziellen Mitteln nicht aufbringen können, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Kostenübernahme (§ 74 SGB XII) gestellt werden.
3. Kann ich die Bestattungskosten vom Konto des Verstorbenen bezahlen, auch wenn ich noch keinen Erbschein habe?
3. Kann ich die Bestattungskosten vom Konto des Verstorbenen bezahlen, auch wenn ich noch keinen Erbschein habe?
Ja. Gegen Vorlage der Sterbeurkunde und der Originalrechnung von Kuhn Bestattungen erlauben die meisten Banken im Kreis Ludwigsburg die Überweisung der Bestattungskosten direkt vom Konto des Verstorbenen, auch ohne dass bereits ein Erbschein vorliegt.
4. Werde ich vom Nachlassgericht über den Erbfall bzw. die Erbschaft informiert?
4. Werde ich vom Nachlassgericht über den Erbfall bzw. die Erbschaft informiert?
Nein. Die Nachlassgerichte sind nicht verpflichtet, die Beteiligten automatisch über einen Sterbefall bzw. den Eintritt der Erbfolge zu informieren. Genau genommen wird der Erbe unmittelbar mit dem Tod des Erblassers dessen Rechtsnachfolger (Universalsukzession). Die gesetzliche Frist, innerhalb derer Sie die Erbschaft ausschlagen können, beginnt daher grundsätzlich erst mit dem Tag zu laufen, an dem Sie Kenntnis von der Erbschaft und dem Grund Ihrer Berufung als Erbe erhalten haben.